PTV-3-Bericht an den Gutachter schreiben: Vorlage und Leitfaden
PTV-3-Bericht schreiben: offizielle Gliederung, Vorlage, Formulierungshilfen und Prüfliste für Erst-, Umwandlungs- und Fortführungsanträge 2026.

Einen PTV-3-Bericht zu schreiben bedeutet, einen komplexen Behandlungsfall auf wenigen Seiten nachvollziehbar zu machen. Die Schwierigkeit liegt selten in einem einzelnen Gliederungspunkt. Entscheidend ist der rote Faden: Symptomatik, Diagnose, verfahrensspezifisches Erklärungsmodell, Therapieziele, Behandlungsplan, Prognose und beantragter Umfang müssen erkennbar zusammengehören.
Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die offizielle PTV-3-Gliederung. Sie erhalten eine direkt nutzbare Arbeitsvorlage mit Formulierungshilfen, die abweichende Struktur für Fortführungsanträge, eine Prüfliste sowie aktuelle Downloads von KBV, G-BA und Bundesverwaltungsamt. Die Satzanfänge sind bewusst allgemein gehalten. Sie erleichtern den Einstieg, ersetzen aber weder die individuelle Fallkonzeption noch Ihre fachliche Prüfung.
PTV 3: Was gilt und wann ist der Bericht erforderlich?
PTV 3 ist kein auszufüllender Gutachterbericht. Das Formblatt ist der offizielle Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter. Den eigentlichen Bericht verfassen Sie in freier Form nach der vorgegebenen Gliederung. Er erhält Datum und Unterschrift und soll sich auf Informationen beschränken, die für das Verständnis der Störung, ihrer Ursachen und der geplanten Behandlung relevant sind. Unterpunkte müssen nur behandelt werden, wenn sie für den konkreten Fall bedeutsam sind. Auch eine stichwortartige Darstellung ist zulässig. Als Regelfall nennt der Leitfaden einen Umfang von zwei Seiten. (KBV, Muster PTV 3, gültig seit 1. Juli 2020)
Das Gutachterverfahren prüft insbesondere, ob das beantragte Richtlinienverfahren im konkreten Fall indiziert ist, ob die Prognose einen ausreichenden Behandlungserfolg erwarten lässt und ob der beantragte Behandlungsumfang angemessen ist. (Psychotherapie-Vereinbarung, § 12 Abs. 2) Die Gutachterin oder der Gutachter gibt dazu eine fachliche Empfehlung ab; über den Antrag entscheidet die Krankenkasse. Ein guter Bericht sammelt deshalb nicht nur Fakten. Er macht die fachliche Ableitung sichtbar.
| Formular | Funktion im Antragsverfahren |
|---|---|
| PTV 1 | Antrag der Patientin oder des Patienten auf Psychotherapie |
| PTV 2 | Angaben der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten zum Antrag |
| PTV 3 | Leitfaden für den frei formulierten Bericht – nicht der Antrag selbst |
| PTV 8 | verschlossener Umschlag für die Unterlagen des Gutachterverfahrens |
Wann ist ein Bericht an den Gutachter notwendig?
Erst- und Umwandlungsanträge auf Langzeittherapie im Einzelsetting sind gutachtenpflichtig. Das gilt auch für Kombinationsbehandlungen, wenn sie überwiegend als Einzeltherapie durchgeführt werden. Reine Gruppentherapien und überwiegend gruppentherapeutische Kombinationsbehandlungen unterliegen nicht der regelhaften Begutachtung; eine Prüfung im Einzelfall bleibt möglich. (G-BA, Psychotherapie-Richtlinie, §§ 29 und 35, in Kraft seit 17. Juni 2026)
Kurzzeittherapien sind grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig. Eine Krankenkasse kann im Einzelfall dennoch einen Bericht verlangen. Auch wenn innerhalb von zwei Jahren nach Ende einer Richtlinienpsychotherapie eine neue Kurz- oder Langzeittherapie beantragt wird, ist eine Begutachtung vorgesehen. Bei einem Fortführungsantrag für eine Langzeittherapie entscheidet die Krankenkasse, ob sie eine Gutachterin oder einen Gutachter einschaltet. (KBV, Fragen und Antworten zur Psychotherapie, aktualisiert am 6. März 2026)
Seit dem 17. Juni 2026 ermöglicht die Psychotherapie-Richtlinie ausdrücklich die Digitalisierung des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens. Die konkrete Umsetzung müssen KBV und GKV-Spitzenverband jedoch noch in der Psychotherapie-Vereinbarung regeln. Mit Stand 21. Juli 2026 gilt weiterhin der dort beschriebene Versand im verschlossenen PTV-8-Umschlag; ein allgemein verfügbarer digitaler Einreichungsweg folgt aus der Richtlinienänderung noch nicht. (G-BA, Beschluss vom 19. März 2026) (Psychotherapie-Vereinbarung, § 11)
PTV-3-Vorlage: die Gliederung mit Formulierungshilfen
Der offizielle Leitfaden enthält für Erst- und Umwandlungsanträge sechs gemeinsame Hauptpunkte. Beim Umwandlungsantrag kommt Punkt 7 hinzu. Die folgende PTV-3-Vorlage bildet diese Struktur ab und ergänzt sie um neutrale Satzanfänge. Sie ist ein Arbeitsgerüst, kein austauschbarer Musterfall. (KBV, Muster PTV 3)
1. Relevante soziodemographische Daten
Nennen Sie bei Erwachsenen den aktuell ausgeübten Beruf, den Familienstand und die Zahl der Kinder. Bei Kindern und Jugendlichen gehören unter anderem Lebenssituation, Kindergarten oder Schulart, Geschwisterposition sowie Alter und Beruf der Eltern beziehungsweise primären Betreuungspersonen in diesen Abschnitt. Verwenden Sie keine Namen von Personen, Arbeitgebern, Schulen oder Orten, wenn diese eine Identifikation ermöglichen könnten.
Formulierungsstart: „Die [Alter]-jährige Patientin lebt [Familien- und Wohnsituation], hat [Anzahl] Kinder und arbeitet derzeit als [allgemeine Berufsbezeichnung].“
Beschränken Sie sich auf den Kontext, der für Erkrankung, Belastung, Ressourcen oder Behandlungsplanung bedeutsam wird. Schichtarbeit, Arbeitslosigkeit, Pflegeverantwortung oder eine aktuelle Trennung können relevant sein; die genaue Bezeichnung einer Arbeitgeberin ist es meist nicht.
2. Symptomatik und psychischer Befund
Trennen Sie das geschilderte Erleben von Ihren eigenen Befunden. Zu den berichteten Beschwerden gehören Art, Schwere, Beginn und Verlauf der Symptomatik sowie das Krankheitsverständnis. Der psychische Befund beschreibt Ihre fachliche Beobachtung. Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfahren ergänzen Sie, wenn sie für das Verständnis des Falls relevant sind.
Formulierungsstart für berichtete Beschwerden: „Die Patientin berichtet, seit [Zeitraum] unter [Leitsymptome] zu leiden. Die Beschwerden träten insbesondere in [Situation] auf und beeinträchtigten [Funktionsbereiche].“
Formulierungsstart für den Befund: „Im Gespräch zeigt sich die Patientin [Kontaktverhalten]. Stimmung und Affekt sind [Befund], der Antrieb ist [Befund]. Hinweise auf [relevanter Ausschluss- oder Risikobefund] ergeben sich [nicht/aus …].“
Der PTV-3-Leitfaden schreibt keinen bestimmten grammatischen Modus vor. Entscheidend ist, dass klar bleibt, was die Patientin oder der Patient berichtet, was Sie selbst beobachtet haben und was aus Tests oder Fremdbefunden stammt.
3. Somatischer Befund und Konsiliarbericht
Fassen Sie relevante somatische Befunde, Suchtmittelkonsum, aktuelle psychopharmakologische Medikation und bedeutsame Vorbehandlungen zusammen. Psychologische Psychotherapeut:innen, Fachpsychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen fügen bei einer Begutachtung die Durchschrift des ärztlichen Konsiliarberichts bei. Ärztliche Psychotherapeut:innen können den somatischen Befund im Bericht darstellen. (KBV, Formulare und Antragsverfahren)
Formulierungsstart: „Der Konsiliarbericht vom [Datum] ergab [relevanter Befund]. Aktuell besteht eine Behandlung mit [Medikation/keine psychopharmakologische Medikation]. Als relevante Vorbehandlungen sind [Art und Zeitraum] zu berücksichtigen.“
Schreiben Sie nicht lediglich „somatisch unauffällig“, wenn der Konsiliarbericht behandlungsrelevante Angaben enthält. Umgekehrt braucht der Bericht keine ausführliche Wiedergabe unauffälliger Routinebefunde.
4. Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese und Erklärungsmodell
Dieser Punkt verbindet relevante biografische und anamnestische Informationen mit der verfahrensspezifischen Fallkonzeption. Die Biografie ist keine eigenständige Lebenschronik. Ihr Zusammenhang mit Verhaltensanalyse, Psychodynamik oder systemischem Erklärungsmodell muss erkennbar bleiben. (KBV, Fragen und Antworten zur Berichterstellung)
Formulierungsstart VT: „Als prädisponierende Bedingungen zeigen sich [Faktoren]. Ausgelöst wurde die aktuelle Symptomatik durch [Situation]. Aufrechterhaltend wirken [Verhalten, Konsequenzen und Kontext]. Im übergeordneten Störungsmodell wird deutlich, dass …“
Formulierungsstart TP/AP: „Vor dem Hintergrund von [störungsrelevanter biografischer Kontext] aktualisierte die auslösende Situation [Konflikt beziehungsweise Beziehungsmuster]. Es zeigen sich [Abwehr, strukturelle Voraussetzungen und dysfunktionales Muster], wodurch …“
Formulierungsstart ST: „Im relevanten System zeigen sich wiederkehrende Interaktions- und Kommunikationsmuster in Form von [Muster]. Bisherige Lösungsversuche [Wirkung], während [Ressourcen] für die gemeinsam entwickelte Problemdefinition und Veränderung nutzbar sind.“
Für verhaltenstherapeutische Berichte nennt das Formular die Mikroanalyse nicht ausdrücklich. Die KBV stellt jedoch klar, dass sie als Bestandteil der vollständigen Verhaltensanalyse weiterhin zentral ist, weil aus ihr Behandlungsziele und Interventionen abgeleitet werden. (KBV, Fragen und Antworten zur Mikroanalyse)
5. Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung
Geben Sie die ICD-10-Diagnose mit Diagnosesicherheit an und ergänzen Sie erforderliche differenzialdiagnostische Überlegungen. Bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie gehört auch die psychodynamische beziehungsweise neurosenpsychologische Diagnose dazu. (KBV, Muster PTV 3)
Formulierungsstart: „Die Diagnose [ICD-10-Code und Bezeichnung, Diagnosesicherheit] wird gestellt, da [entscheidende Kriterien und Befunde]. Gegen [wesentliche Differenzialdiagnose] sprechen [Befunde beziehungsweise fehlende Kriterien]. Als relevante Komorbidität besteht [Diagnose].“
Eine Diagnoseliste allein erklärt die Indikation noch nicht. Verknüpfen Sie die Diagnosebegründung mit den zuvor beschriebenen Beschwerden, Befunden und diagnostischen Ergebnissen.
6. Behandlungsplan und Prognose
Beschreiben Sie konkrete, mit der Patientin oder dem Patienten reflektierte Therapieziele. Leiten Sie daraus einen individuellen Behandlungsplan mit den geplanten Methoden ab. Begründen Sie Setting, Sitzungszahl und Frequenz. Bei Bedarf gehören die Einbeziehung von Bezugspersonen, die Kooperation mit anderen Berufsgruppen und ein abgestimmter Gesamtbehandlungsplan dazu. Die Prognose berücksichtigt Motivation, Umstellungsfähigkeit sowie innere und äußere Veränderungshindernisse. (KBV, Muster PTV 3)
Formulierungsstart: „Aus dem Erklärungsmodell werden die Ziele [Ziele] abgeleitet. Geplant sind [individualisierte Methoden], um [Wirkmechanismus und Zielbezug]. Beantragt werden [Umfang, Setting und Frequenz], weil [fallbezogene Begründung]. Die Prognose wird als [Einschätzung] beurteilt, da [günstige Faktoren]; erschwerend wirken [Hindernisse], die im Behandlungsplan durch [Vorgehen] berücksichtigt werden.“
Die zentrale Prüfung lautet: Folgt jede Intervention erkennbar aus dem Erklärungsmodell und zahlt sie auf ein benanntes Ziel ein? Das KBV-Handbuch für Gutachter:innen ordnet Fallkonzeption, Behandlungsplanung und Ableitung des Therapiekontingents als zusammenhängende Bewertungsbereiche ein. (KBV, Handbuch Gutachtertätigkeit, 12. Juli 2024)
7. Zusatz beim Umwandlungsantrag
Bei der Umwandlung einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie ergänzen Sie den bisherigen Behandlungsverlauf, Veränderungen der Symptomatik sowie erreichte und nicht erreichte Therapieziele. Begründen Sie anschließend, weshalb die Umwandlung notwendig ist. Weitere psychodiagnostische Ergebnisse nehmen Sie auf, wenn sie vorliegen und relevant sind.
Formulierungsstart: „Im bisherigen Verlauf wurden [Interventionen] durchgeführt. Dabei zeigte sich [Veränderung und Ergebnis]. Die Ziele [Ziele] wurden [teilweise/nicht] erreicht, weil [fallbezogene Begründung]. Die Umwandlung in eine Langzeittherapie ist erforderlich, um [noch offene, aus dem Modell abgeleitete Behandlungsaufgaben] zu bearbeiten.“
Vermeiden Sie eine reine Chronologie aller Sitzungen. Punkt 7 soll erklären, was sich verändert hat, was offen blieb und weshalb genau daraus der zusätzliche Behandlungsbedarf folgt.
Fortführungsantrag: die eigene Drei-Punkte-Struktur
Ein Fortführungsbericht wiederholt nicht die sieben Punkte des Umwandlungsantrags. Das PTV-3-Formblatt gibt eine eigene, deutlich kürzere Gliederung vor: (KBV, Muster PTV 3, Seite 2)
- Behandlungsverlauf seit dem letzten Bericht: Veränderung der Symptomatik und Ergebnis bezogen auf erreichte oder nicht erreichte Ziele.
- Aktuelle Diagnosen und psychischer Befund: ICD-10-Diagnosen, aktueller Befund und weitere relevante Testergebnisse.
- Begründung der Fortführung: weitere Therapieplanung, angepasste Ziele und Methoden, Prognose, Planung des Abschlusses sowie gegebenenfalls anschließende Maßnahmen.
Formulierungsstart: „Seit dem letzten Bericht hat sich [Symptomatik/Funktionsniveau] wie folgt verändert: […]. Die bislang erreichten Ziele sind […]; weiterer Behandlungsbedarf besteht hinsichtlich […]. Für die beantragte Fortführung werden [angepasste Methoden] eingesetzt. Der Abschluss ist über [Planung] vorgesehen.“
Fortführungsanträge sind nicht automatisch gutachtenpflichtig. Wenn die Krankenkasse eine Begutachtung veranlasst, fordert sie den Bericht an. (KBV, Fragen und Antworten zur Psychotherapie)
Gutachterbericht optimieren: Prüfliste und passende Schreibhilfe
Ein versandfertiger Gutachterbericht ist nicht nur vollständig. Er ist knapp, quellenklar und in sich logisch. Prüfen Sie ihn in dieser Reihenfolge:
- Relevanz: Trägt jeder Absatz zum Verständnis von Diagnose, Erklärungsmodell oder Behandlung bei?
- Quellenklarheit: Ist erkennbar, was berichtet, beobachtet, getestet oder fremdbefundet wurde?
- Roter Faden: Passen Symptomatik, Diagnose, Fallkonzeption, Ziele, Methoden, Prognose und beantragter Umfang zusammen?
- Individualisierung: Beschreibt der Text den konkreten Fall oder könnte derselbe Absatz unverändert in vielen Berichten stehen?
- Pseudonymisierung: Sind Namen und andere unmittelbar identifizierende Angaben aus Bericht und Anlagen entfernt? Im Gutachterverfahren dürfen nur pseudonymisierte Unterlagen bereitgestellt werden. (Psychotherapie-Vereinbarung, § 12 Abs. 11)
- Formalia: Sind Gliederung, Datum und Unterschrift vorhanden? Enthält der PTV-8-Umschlag die Durchschrift des PTV 2, gegebenenfalls Konsiliarbericht und nur erforderliche ergänzende Befundberichte? Liegt dem verschlossenen Umschlag eine weitere Kopie des PTV 2 zur Zuordnung durch die Krankenkasse bei? (KBV, Ausfüllhilfen Psychotherapie, 1. Januar 2025)
- Kürzung: Lassen sich Wiederholungen, nicht fallrelevante Biografie oder lehrbuchhafte Methodenlisten streichen, ohne die fachliche Begründung zu verlieren?
Word-Vorlage, Gutachterhilfe oder KI: Was passt zu welchem Arbeitsablauf?
| Schreibhilfe | Stärke | Grenze | Besonders geeignet, wenn … |
|---|---|---|---|
| Clara – unsere Empfehlung | einzige Lösung in diesem Vergleich, die ausgewählte Sitzungsnotizen, Patientenprofil und Unterlagen mit PTV-3-Struktur, Quellenzuordnung, Prüfhinweisen sowie Word- und PDF-Export in einem durchgängigen Arbeitsablauf verbindet | der Entwurf muss vollständig fachlich geprüft, ergänzt und freigegeben werden | Sie regelmäßig Berichte aus einem dokumentierten Behandlungsverlauf erstellen und nicht jedes Mal bei einem leeren Dokument beginnen möchten |
| Eigene Word-Vorlage | wiederkehrende Gliederung, volle manuelle Kontrolle | Informationen müssen zusammengesucht werden; veraltete oder fallfremde Textbausteine können versehentlich übernommen werden | Ihre Falldaten bereits gut geordnet sind |
| Supervision, Intervision oder professionelle Gutachterhilfe | individuelles fachliches Feedback und Lerngewinn | termin- und fallbezogener Aufwand; keine laufende Verlaufsdokumentation | die Fallkonzeption komplex oder das Verfahren noch ungewohnt ist |
| Allgemeine Schreib-KI | kann vorhandene Stichpunkte strukturieren und sprachlich glätten | kennt PTV 3 und Fallkontext ohne geeignete Konfiguration nicht verlässlich; Datenschutz, erfundene Angaben und fehlende Quellenbezüge müssen besonders geprüft werden | ausschließlich geeignete, vertraglich geregelte Werkzeuge mit datensparsamen Eingaben genutzt werden |
Für Praxen, die PTV-3-Berichte wiederkehrend aus ihrer laufenden Dokumentation erstellen, ist Clara unsere klare Empfehlung. Clara deckt in diesem Vergleich als einzige softwaregestützte Option den Weg von der laufenden Dokumentation über PTV-3-Gliederung und Quellenbezüge bis zum Export ab. Eine Word-Vorlage unterstützt vor allem die Form. Eine allgemeine Schreib-KI verfügt ohne geeignete Konfiguration weder über einen verlässlichen Fallkontext noch über die erforderliche PTV-3-Logik. Eine Gutachterhilfe oder Supervision kann bei schwierigen Fallkonzeptionen wertvolles menschliches Feedback ergänzen; Clara ersetzt diese fachliche Beratung nicht.
Clara setzt deshalb früher an und deckt mehr vom tatsächlichen Arbeitsablauf ab: Relevante Informationen werden nicht erst kurz vor dem Antrag aus verstreuten Notizen zusammengesucht, sondern aus den von Ihnen ausgewählten Quellen in einen strukturierten, beleggebundenen Berichtsentwurf überführt. Offene Stellen bleiben prüfbar, einzelne Aussagen lassen sich zu ihren Quellen zurückverfolgen und der fertige Entwurf kann als Word-Dokument oder PDF exportiert werden. Die klinische Urteilsbildung und finale Freigabe bleiben dabei vollständig Ihre Aufgabe.
Hilfreiche PTV-3-Downloads und offizielle Links
Für die praktische Arbeit können Sie zwei kostenlose Clara-Arbeitshilfen herunterladen. Beide sind bewusst keine offiziellen KBV-Formulare und ersetzen weder den aktuellen PTV-3-Leitfaden noch Ihre fachliche Prüfung:
- PTV-3-Arbeitsvorlage als Word-Datei herunterladen: editierbare Gliederung für Erst-, Umwandlungs- und Fortführungsanträge mit Leitfragen und Abschlusscheck.
- PTV-3-Prüfliste als PDF herunterladen: kompakte Zwei-Seiten-Checkliste für roten Faden, Pseudonymisierung, Anlagen und Versandweg.
Speichern Sie sich daneben die aktuellen Originalquellen:
- PTV 3: offizieller Leitfaden der KBV als PDF: Gliederung für Erst-, Umwandlungs- und Fortführungsberichte; die wichtigste Arbeitsgrundlage.
- KBV-Ausfüllhilfen für alle Psychotherapie-Formulare als PDF: PTV 1, PTV 2, PTV 3, PTV 8, Konsiliarbericht und Prozessbeschreibungen in einem Dokument.
- KBV-Fragen und Antworten zur Psychotherapie: aktuelle Hinweise zu Antragstellung, Mikroanalyse, Biografie, Versand und Sonderfällen.
- KBV-Handbuch für Gutachterinnen und Gutachter als PDF: zeigt, welche Zusammenhänge im Bewertungsprozess geprüft werden.
- Aktuelle Psychotherapie-Richtlinie des G-BA: verbindlicher Rahmen für Antrags- und Gutachterverfahren sowie Leistungsumfang.
- Bundesverwaltungsamt: Psychotherapie im Beihilfeverfahren: Formulare und Ablauf für Bundesbeihilfe – wichtig, weil dieses Verfahren nicht mit dem GKV-PTV-3-Verfahren gleichgesetzt werden darf.
Prüfen Sie vor jedem Antrag das Aktualisierungsdatum. PTV-Formulare sind zwar häufig in Ihrer Praxissoftware hinterlegt, doch Richtlinie, Vereinbarung und Verfahrenshinweise können sich ändern.
PTV-3-Bericht mit Clara aus dem Verlauf vorbereiten
Clara führt ausgewählte Sitzungsnotizen, das Patientenprofil und vorhandene Dokumente zu einer prüfbaren Arbeitsgrundlage zusammen. Für den Bericht an den Gutachter mit Clara wählen Sie Antragsart, Therapieverfahren, Altersgruppe und Setting. Clara erstellt daraus einen strukturierten Erstentwurf entlang der passenden Berichtslogik – sechs Punkte beim Erstantrag, sieben beim Umwandlungsantrag und drei beim Fortführungsantrag.
Statt einer isolierten Textvorlage erhalten Sie einen Entwurf mit Quellenzuordnung. Sie können nachvollziehen, aus welcher Sitzung oder welchem Dokument eine Aussage stammt. Prüfhinweise machen offene oder fachlich zu präzisierende Stellen sichtbar. Anschließend bearbeiten Sie den Bericht und exportieren ihn als Word-Dokument oder PDF.
Die fachliche Arbeit bleibt bei Ihnen. Sie prüfen und ergänzen den Entwurf, verantworten Diagnose, Indikation und Prognose persönlich und geben nur den Bericht frei, den Sie fachlich vertreten. So knüpft die Berichterstellung an den therapeutischen roten Faden in Ihrer Verlaufsdokumentation an, statt den Fall kurz vor dem Antrag neu aufzubauen.
Dauerhaft gespeichert bleibt die lokale Dokumentation auf Ihrem Gerät. Ausgewählte Inhalte werden für KI-Funktionen temporär auf C5-zertifizierter Infrastruktur in der EU verarbeitet und danach gelöscht. Patientendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Wenn Sie die Berichtsfunktion im eigenen Arbeitsablauf prüfen möchten, können Sie Clara 30 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen. Es gibt keine automatische Verlängerung. Clara kostenlos testen.
Häufige Fragen zum PTV-3-Bericht
Ist PTV 3 ein Formular, das ich direkt ausfülle?
Nein. PTV 3 ist der Leitfaden für Gliederung und Inhalt. Den eigentlichen Bericht schreiben Sie in freier Form, versehen ihn mit Datum und Unterschrift und legen ihn bei einer Begutachtung in den PTV-8-Umschlag.
Gibt es eine offizielle PTV-3-Vorlage als Word-Datei?
Die KBV stellt den Leitfaden und eine Mustersammlung als PDF bereit. Der Bericht selbst ist frei zu verfassen. Sie können daraus eine eigene Word-Arbeitsvorlage ableiten; entscheidend ist, dass die aktuelle Gliederung erhalten bleibt und jeder Fall individuell formuliert wird.
Wie lang sollte ein Bericht an den Gutachter sein?
Der offizielle Leitfaden nennt als Regelfall zwei Seiten. Komplexität ist kein Freibrief für unnötige Länge: Schreiben Sie so knapp wie möglich und so ausführlich wie fachlich erforderlich. Priorisieren Sie den Zusammenhang zwischen Befund, Fallkonzeption, Behandlung und Prognose.
Darf ich einen PTV-3-Antrag mit KI schreiben?
Software kann beim Ordnen und Formulieren vorhandener Informationen unterstützen. Nach § 11 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarung und der Erklärung auf PTV 8 verfassen Sie den Bericht weiterhin persönlich und verantworten ihn fachlich. Eine KI darf keine fehlenden Befunde ergänzen, die Diagnose an Ihrer Stelle festlegen oder die klinische Urteilsbildung ersetzen. Datenschutz und Schweigepflicht müssen für den konkreten Dienst und Arbeitsablauf geprüft sein. (Psychotherapie-Vereinbarung, § 11 Abs. 6)
Ist der Bericht im Beihilfeverfahren dasselbe wie PTV 3?
Nein. PTV 3 gehört zum Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bundesbeihilfeverfahren wird ein eigenes Formblatt verwendet, dessen inhaltliche Hinweise sich teilweise an der PTV-3-Struktur orientieren. Maßgeblich sind immer die aktuellen Unterlagen und Verfahrenshinweise der zuständigen Beihilfestelle.
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Quellen
- 1.Gemeinsamer Bundesausschuss (2026). [Psychotherapie-Richtlinie, in Kraft seit 17. Juni 2026](https://www.g-ba.de/richtlinien/20/).
- 2.Gemeinsamer Bundesausschuss (19. März 2026). [Beschluss zur Digitalisierung des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens](https://www.g-ba.de/beschluesse/7744/).
- 3.Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband (2024). [Psychotherapie-Vereinbarung, Neufassung mit Wirkung zum 1. Januar 2025](https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bekanntmachungen/bundesmantelvertrag/2024-11-28_Neufassung_Anlage_1.pdf).
- 4.Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020). [PTV 3 – Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter](https://update.kbv.de/ita-update/Abrechnung/EXT_ITA_AHEX_PTV3.pdf).
- 5.Kassenärztliche Bundesvereinigung (2025). [Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung – Ausfüllhilfen](https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/psychotherapie/ptv-ausfuellhilfen.pdf).
- 6.Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026). [Psychotherapie: Fragen und Antworten](https://www.kbv.de/praxis/patientenversorgung/psychotherapie/faq-psychotherapie).
- 7.Kassenärztliche Bundesvereinigung (2024). [Gutachtertätigkeit für die ambulante Psychotherapie – Handbuch für Gutachterinnen und Gutachter](https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfospezial-psychotherapie-gutachter-handbuch.pdf).
- 8.Bundesverwaltungsamt (2026). [Beihilfe: Psychotherapie](https://bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/7_Themen/Psychotherapie/psychotherapie.html).
- 9.Stand: 21. Juli 2026. Dieser Beitrag erläutert den allgemeinen Ablauf und ersetzt keine Rechts-, Abrechnungs- oder Einzelfallberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Psychotherapie-Richtlinie, die Psychotherapie-Vereinbarung und die Hinweise Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, der zuständigen Krankenkasse oder Beihilfestelle.*
Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung dar. Clara Health übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson.
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